Verfahrenskostenhilfe in Sorge-/Umgangsrechtsverfahren

Immer wieder wird gefordert, dass vor einem Antag auf Bewilligung von Vefahrenskostenhilfe in Sorge-/Umgangsrechtsverfahren zunächst das Jugendamt eingeschaltet weden muss, bevor für ein gerichtliches Vefahren Vefahrenskostenhilfe bewilligt wird.

In seine Entscheidung vom 27.03.2017 hat das OLG Frankfurt (2 WF 164/16) klar entschieden: Zwar bestehe das Recht zur kostenlosen Beratung beim Jugendamt- daraus folge aber keine grundsätzliche Pflicht. "Auch für kostenarme Beteiligte besteht keine Pflicht zur außergerichtilchen Verständigung unter Aufgabe berechtigte Vorstellungen".