
Steuerklassenwechsel bei Trennung
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Steuerklasse wechseln müssen, wenn sie im vergangenen Jahr dauerhaft getrennt gelebt haben. Der Splittingvorteil entfällt dann. Bei einem verspäteten Steuerklassenwechsel riskieren Sie Nachforderungen. Wegen der Einkommensänderung muss der Unterhalt neu berechnet werden.