Härtefallscheidung bei Trennung

Wenn eine Trennung erfolgt, weil ein Ehepartner fremdgeht, kann nicht automatisch eine Härtefallscheidung eingereicht werden.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass auch die Zuwendung eines Ehegatten zu einem anderen Partner und die anschließende Trennung der Ehepartner nicht vom üblichen Ende einer zerrütteten Ehe abweicht.

Zum Trennungsjahr sagt das OLG:" Das vom Gesetzgeber vorgesehene Trennungsjahr hat als Zeit für Besinnung seine Bedeutung. Es ermöglicht es den Gatten, ihre Verhältnisse zu ordnen und auch - wie bei einem Trauerjahr- Abstand zu gewinnen.

Mit anderen Worten: es ist eher der Normalfall als die außergewöhnliche Härte, dass ein Ehegatte schon vor der Trennung eine andere Beziehung hat.