Kindergeldanrechnung und Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle gibt an, wie hoch der Kindesunterhalt je Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltsverpflichteten ist.

Beispiel: Ein achtjähriges Kind, das bei der Mutter lebt (*Höherstufung weggelassen) und dessen Vater netto 2.000,00 EUR verdient, hat nach der Tabelle einen Unterhaltsbedarf von 401,00 EUR im Monat. Auf diesen Bedarf ist das hälftige Kindergeld anzurechen. Der Zahlbetrag liegt deshalb bei 309,00 EUR (401,00 EUR-184,00 EUR/2). So wird seit mehreren Jahren der Unterhalt bei den Gerichten und durch Jugendamtsurkunden tituliert.

*Höherstufung: die Düsseldorfer Tabelle geht von einem Bedarf bei zwei Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten können Ab- oder Zuschläge gemacht werden.