BGH verschärft Rechtsprechung zum Unterhalt

Mütter, die ein Kleinkind betreuen, müssen gleich viel arbeiten wie Väter, die Unterhalt zahlen. So oder so ähnlich stand es in allen Tageszeitungen. Was hat der BGH tatsäclich entschieden?

Wenn ein betreutes Kind drei Jahre alt ist und der betreuende Elternteil auch weiterhin Unterhalt möchte, dann muss er darlegen und beweisen, warum er nicht arbeiten kann (diese Rechtssprechung gilt seit fast drei Jahren). Und: es gibt kein sogenanntes Altersphasenmodell mehr, sprich jeder Einzelfall ist gesondert zu prüfen. Es gibt keine festen Altersgrenzen mehr, ab denen man halbtags oder ganztags arbeiten muss. Auch das ist nicht neu, sondern bestätigt nur die bisherige Rechtssprechung.

Übrigens: der BGH hatte einen Fall zu beurteilen, in dem eine Mutter ein Schulkind in der dritten Klasse betreut, das zudem noch eine Ganztagsschule besucht. Diese Mutter trifft eine völlig anders gelagerte Erwerbsobliegenheit als die Mutter eines Dreijährigen, die nur innerhalb der Öffnungszeiten eines Kindergartens arbeiten kann.