
Wichtige Info zur Situation (COVID-19)
Leider führt das Corona Virus und die damit verbundene Einschränkung im öffentlichen Leben auch zu Beeinträchtigungen unserer anwaltlichen Tätigkeit für Sie.
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Die Düsseldorfer Tabelle beinhaltet die maßgeblichen Leitlinien und Beträge für den Unterhaltsbedarf.
Eine Trennung kann in der Ehe für eine gewisse Zeit manchmal sinnvoll sein. So kann man sich über seine Gefühle klarer werden und für sich selbst entscheiden, ob die Ehe eine Zukunft hat oder ob man wirklich die Scheidung wünscht. Letzteres hat jedoch vielerlei juristische Auswirkungen, welche den Eheleuten oft gar nicht so bewusst sind.
Der Versorgungsausgleich soll die verschieden hohen, aber während der Ehe gemeinsam erworbenen Rentenanwartschaften (Rentenansprüche) für die Altersrente ausgleichen. Er ist zu unterscheiden vom Güterrecht. So ist es unerheblich, ob man während der Ehezeit in einer Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung lebte.
Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man mehrere Unterhaltsabschnitte. Dazu zählt der Familienunterhalt während der intakten Ehe, der Trennungsunterhalt im Zeitraum der Trennungsphase und der Nacheheliche Unterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung. Alle Abschnitte sind voneinander vollkommen unabhängig und unterschiedlich gestaltet.
Alle Kinder haben gegenüber ihren Eltern oder anderen Verwandten einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Jugendliche und volljährige Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung (ohne ausreichendes Einkommen) besitzen ebenfalls einen Unterhaltsanspruch, wie auch Kinder, die z.B. aufgrund einer Krankheit nicht erwerbstätig sein können.
Der überwiegende Teil der Ehepaare hat keinen Ehevertrag geschlossen, also keine Regelung dazu getroffen, wie im Fall der Scheidung mit dem in der Ehe erwirtschafteten Vermögen zu verfahren ist. All diese Ehepaare leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung kann hierbei jeder Ehepartner verlangen, dass das während der Ehezeit neu hinzu erworbene Vermögen geteilt wird.
Zum Hausrat gehören alle beweglichen Gegenstände, die während der Ehe gemeinsam genutzt und angeschafft wurden, ohne Nachweis des Alleineigentums eines Ehegatten. Die Zuweisung der Wohnung an einen der Ehepartner erfolgt nach Einzelfallumständen. Es wird z.B. nach den Interessen der Kinder und/oder Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten entschieden. Werks- oder Dienstwohnungen werden im Regelfall dem Werksangehörigen zugewiesen.
Die Ausübung der elterlichen Sorge obliegt entweder den Eltern gemeinsam oder einer einzelnen Person (alleiniges Sorgerecht). Wenn sich Ehepartner trennen, wird häufig darum gestritten, wer letztendlich über die gemeinsamen Kinder bestimmen darf. Vor dem Gesetz zählt hingegen immer nur ein einziges Kriterium: Das Wohl des Kindes.
Jedes Elternteil hat grundsätzlich das Recht und auch die Pflicht, die gemeinsamen Kinder regelmäßig zu sehen, mit ihnen zu sprechen und ihre Entwicklung sowie deren Wohlergehen zu fördern und die gegenseitige Verbundenheit zwischen Eltern und Kind zu pflegen.
Die rechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten können in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen geregelt werden. Insofern ist der Abschluss eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung ein geeignetes Mittel, zumindest die vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen anlässlich der Scheidung zu minimieren oder zu vermeiden.
Wenn von Mediation gesprochen wird, dann besonders oft im Familienrecht. Im Gegensatz zu anderen Bereichen wird in diesem Rechtsgebiet bereits in vielen Fällen das Instrument der Mediation zur Streit- und Konfliktlösung angewandt.
Im Rahmen einer Erstberatung wird zunächst besprochen, welche Probleme in Ihrem ganz persönlichen Fall zu klären sind. Es werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie in Krisensituationen Hilfe erfahren können. Vielfach können finanzielle Fragen vor der Ehescheidung geregelt werden, z.B. durch einen notariellen Vertrag.
Wenn sich Eltern nicht einigen können, wo ihr/e Kind/er zukünftig leben sollen oder wie Umgangskontakte ablaufen könnten, erfolgt vor einer gerichtlichen Entscheidung in der Regel die so genannte Gerichtsnahe Beratung bei der Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Göppingen oder eine Beratung beim Jugendamt. Wir begleiten Sie gerne.
Wenn die außergerichtlichen Bemühungen dennoch nicht erfolgreich sind, werden wir Ihre Ansprüche beim Amtsgericht einklagen. Wenn über Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs zu entscheiden ist, wird das Gericht innerhalb eines Monats einen Verhandlungstermin festlegen.
In Sorgerechtsverfahren kann das Gericht dem Kind einen Verfahrensbeistand beiordnen (§158 FamFG). Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, die Interessen des Kindes wahrzunehmen, den Kindeswillen deutlich zu machen und seine Ansicht über das Kindeswohl zu äußern.
Über die Mediation durch Dritte können im Familienrecht häufig Konflikte ohne gerichtliche Verfahren zur Zufriedenheit aller Parteien gelöst werden. Das Ziel ist es, eine durch die Ehepartner/Partner selbst bestimmte und einvernehmliche Regelung zu erreichen und formalrechtlich zu statuieren. Die Mediation im Familienrecht übernimmt in unserem Team Frau Rechtsanwältin Sandra Metzger.
Rechtsanwaltshonorare werden stets nach der Rechtsanwaltsgebührenverordnung (RVG) berechnet. Dort können Sie sich einen Überblick verschaffen, mit welchen Gebühren und/oder Kosten Sie rechnen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie staatliche Hilfen beantragen, wie Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe. Gerne informieren wir Sie über die Antragsmöglichkeiten.
Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen, mit welchen Prozesskosten Sie rechnen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie staatliche Hilfen beantragen, wie Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Wir unterstützen Sie gerne hinsichtlich der notwendigen Anträge und erledigen auf Wunsch für Sie den bürokratischen Aufwand.
Errechnen Sie anhand der Pendlerpauschale die absetzbaren Werbekosten für Ihren Weg zur Arbeit.
Zum Rechner...Hier können Sie die persönliche Steuerbelastung durch die deutsche Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ermitteln.