Das weite Rechtsgebiet des Familienrechts
Das Rechtsgebiet des Familienrechts umfasst neben der Ehescheidung die Fragen Unterhalt, Vermögens-auseinandersetzung, Versorgungs-ausgleich, Haushaltsaufteilung, Ehewohnungszuweisung, Umgang mit Kindern, die elterliche Sorge und alle sonstigen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten (z.B. die Haftung für Schulden).
Das Familienrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und damit Teilgebiet des Zivilrechts, welches die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Auch die Beziehung von ehelichen sowie nichtehelichen Kindern zu ihren Eltern, der Verwandtenunterhalt (sowohl Kindesunterhalt als auch Elternunterhalt), der Unterhaltsanspruch einer nichtehelichen Mutter, Adoptionen, Pflegschaften, Betreuungen, Vormundschaften und andere angrenzende Rechtsgebiete ergänzen dieses Spektrum.