
Nestmodell
Neben dem Residenzmodell und dem Wechselmodell praktizieren getrennt lebende Eltern das "Nestmodell".
Neben dem Residenzmodell und dem Wechselmodell praktizieren getrennt lebende Eltern das "Nestmodell".
Immer wieder wird gefordert, dass vor einem Antag auf Bewilligung von Vefahrenskostenhilfe in Sorge-/Umgangsrechtsverfahren zunächst das Jugendamt eingeschaltet weden muss, bevor für ein gerichtliches Vefahren Vefahrenskostenhilfe bewilligt wird.
In seiner Entscheidung vom 01.02.2017 hat der Bundesgerichtshof neue Weichen zum Wechselmodell gestellt. Er hat entschieden. "Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht."
Wie alt muss ein Kind sein, um entscheiden zu können, bei wem es lebt? Wann darf ein Kind entscheiden, ob es den Umgang ausübt oder ablehnt?
Nach § 158 FamFG hat das Gericht dem minderjährigen Kind einen Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Regelmäßig wird dieser "Anwalt des Kindes" bestellt, wenn Eltern sehr gegensätzliche Interessen haben, ein Wechsel der Betreuungsperson beantragt wird, ein Umgangsrecht sehr beschränkt oder gar ausgeschlossen werden soll oder eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist.