Altersgrenze bei Sorge und Umgang

Wie alt muss ein Kind sein, um entscheiden zu können, bei wem es lebt? Wann darf ein Kind entscheiden, ob es den Umgang ausübt oder ablehnt?

Das Gesetz gibt keine Antwort. Es regelt nur, dass Kinder ab 14 Jahren gegen Entscheidungen, die sie betreffen, ein eigenes Beschwerderecht haben.

Eine feste Altersgrenze gibt es bei Erreichen der Volljährigkeit, davor können nur Einzelfallentscheidungen, orientiert am Kindeswohl, getroffen werden.

Und: grundsätzlich sind Kinder bei Gericht anzuhören, das gilt auch für Kindergartenkinder.