Willkommen in der Kanzlei

Wir befinden uns im Göppinger Friedrichsbau und begleiten Sie in all Ihren Rechtsproblemen und -fragen, die auch über das rein juristische Problem hinaus gehen können und sollen. In unserer Kanzlei wird Englisch, Französisch, Italienisch und Russisch gesprochen. Zögern Sie nicht, uns in Ihrer Muttersprache anzusprechen.
Unsere Kanzlei ist 1994 von Frau Rechtsanwältin Silvia Herrmann gegründet worden. Von Beginn an hat sie sich auf das Familienrecht ausgerichtet und spezialisert. Seit 1997 ist sie Fachanwältin für Familienrecht. Im Jahr 2001 bekam sie mit Frau Rechtsanwältin Sandra Metzger wertvolle Unterstützung, sie ist seit 2003 ebenfalls als Fachanwältin für Familienrecht spezialisiert. Unter dem Dach "Familienrecht Göppingen" arbeiten inzwischen mehrere Fachkräfte und Anwälte für ein gemeinsames Ziel:
Stets eine kompetente Rechtsvertretung und ein vertrauensvoller Ansprechpartner in Familienrechtsfragen zu sein.
Was zeichnet Fachanwälte besonders aus?
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung müssen besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen werden, die erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§§ 1, 2 Fachanwaltsordnung).
Wir beraten und unterstützen Sie gerne vorab
Auch Kostenrisiken brauchen Sie nicht zu scheuen. Die erste Frage nach dem Honorar werden wir gerne beantworten und auch bei finanziellen Problemen oder Engpässen zusammen mit Ihnen nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Staatliche Hilfen, wie Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe, machen vieles möglich. Uns ist es wichtig, dass Sie in uns einen Ansprechpartner haben, dem Sie jederzeit vertrauen können, der sich Ihrer annimmt und für Ihr Recht kämpft.
Angaben gemäß § 6 TDG zur Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung, Fachanwaltsordnung, Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung und der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft finden Sie auf der Homepage der BRAK (www.brak.de). Zuständig für unsere Kanzlei ist die Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart.
Außergerichtliche Streitschlichtung, Informationspflicht nach § 36 VSBG
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Stuttgart (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO), Neue Grünstr. 12, 10179 Berlin, www.s-d-r.org.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis zwischen Rechtsanwälten und Auftraggebern, soweit es sich um Verbraucher handelt, bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org.
Unsere Rechtsanwältinnen sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte teilzunehmen.
Wir begleiten Sie
Erstberatung
Im Rahmen einer Erstberatung wird zunächst besprochen, welche Probleme in Ihrem ganz persönlichen Fall zu klären sind. Es werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie in Krisensituationen Hilfe erfahren können. Vielfach können finanzielle Fragen vor der Ehescheidung geregelt werden, z.B. durch einen notariellen Vertrag.
Gerichtsnahe Beratung
Wenn sich Eltern nicht einigen können, wo ihr/e Kind/er zukünftig leben sollen oder wie Umgangskontakte ablaufen könnten, erfolgt vor einer gerichtlichen Entscheidung in der Regel die so genannte Gerichtsnahe Beratung bei der Erziehungsberatungsstelle des Landkreises Göppingen oder eine Beratung beim Jugendamt. Wir begleiten Sie gerne.
Gerichtliche Anträge
Wenn die außergerichtlichen Bemühungen dennoch nicht erfolgreich sind, werden wir Ihre Ansprüche beim Amtsgericht einklagen. Wenn über Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs zu entscheiden ist, wird das Gericht innerhalb eines Monats einen Verhandlungstermin festlegen.
Verfahrensbeistand
In Sorgerechtsverfahren kann das Gericht dem Kind einen Verfahrensbeistand beiordnen (§158 FamFG). Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, die Interessen des Kindes wahrzunehmen, den Kindeswillen deutlich zu machen und seine Ansicht über das Kindeswohl zu äußern.
Mediation
Über die Mediation durch Dritte können im Familienrecht häufig Konflikte ohne gerichtliche Verfahren zur Zufriedenheit aller Parteien gelöst werden. Das Ziel ist es, eine durch die Ehepartner/Partner selbst bestimmte und einvernehmliche Regelung zu erreichen und formalrechtlich zu statuieren. Die Mediation im Familienrecht übernimmt in unserem Team Frau Rechtsanwältin Sandra Metzger.